Tönungsfolie: Was ist erlaubt und was sollte ich vor dem Kauf wissen?

Auf was muss ich beim Kauf von Tönungsfolie achten?

Zuerst musst Du die Entscheidung treffen, wie die gewünschte Farbgebung sowie die gewünschte Verdunkelung aussehen soll. Zudem ob Du parallel einen Sichtschutz benötigst und wie stark die Wärmeschutzwirkung sein sollte. Alle unsere Folien bieten übrigens einen wirksamen UV-Schutz. Möchtest Du einen speziellen optischen Effekt wie z. B. dunkle Scheiben oder weniger getönte Scheiben? Ist es Dir vielleicht wichtig, von außen nicht gesehen zu werden (Privacy Verglasung)? Es gibt hierbei verschiedene Abstufungen und Kombinationsmöglichkeiten unserer Tönungsfolien.

Autofolien dürfen normalerweise nur ab der B-Säule angebracht werden, also auf die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben. Bei dem Bekleben von Heckscheiben ist ein zweiter Außenspiegel erforderlich. Wenn eine Autofolie in Deutschland eingesetzt wird muss diese vom TÜV abgenommen werden, oder eine ABG besitzen. Die Nummer dieser ABG muss, lt. Kraftfahrt-Bundesamt, auf jeder Scheibe, auf der Autofolie montiert wurde, sichtbar sein. 

Bei uns kannst Du Dir sicher sein, dass alle unsere Tönungsfolien eine ABG / ABE besitzen.

 

Wozu dient eine ABG / ABE (Allgemeine Betriebsgenehmigung)?

Sie ist gesetzlich erforderlich und gewährleistet, dass die Folie in Deutschland an einem Fahrzeug montiert werden darf.

Die Grundlage liegt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wonach Einrichtungen an Fahrzeugen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Die Genehmigung erfolgt über das Kraftfahrtbundesamt.

 

Muss eine Tönungsfolie zugelassen sein?

In Deutschland müssen viele Änderungen und Anbauten an Kraftfahrzeugen zugelassen sein. Dies gilt auch für jegliche Tönungsfolien, die an die Scheiben von Kraftfahrzeugen in Deutschland geklebt werden. 

 

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